Für einen Aufenthalt bis zum 31. Oktober 2022 gelten grundsätzlich die bei der Buchung vereinbarten Stornobedingungen. Allerdings entstehen für den Gast, bzw. für Mitreisende aus demselben Haushalt, keine Kosten, wenn:
Informationen zu Einreise und den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen in Österreich und in Vorarlberg/Montafon finden Sie unter www.montafon.at/corona
- Für den Anreisetag des geplanten Aufenthaltes eine behördliche Absonderungsanordnung vorliegt
- oder wenn das Heimatland des Gastes eine Reisewarnung ausgesprochen hat, bei der von nicht notwendigen Reisen in unsere Urlaubsregion dringend abgeraten wird und trotz eines negativen behördlich anerkannten Tests eine gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne bei Rückreise gilt*
- oder wenn die gesetzlichen Bestimmungen eine vorgeschriebene Quarantäne bei der Einreise nach Österreich vorsehen, die auch durch einen behördlich anerkannten Test nicht umgangen werden kann
- oder wenn die Grenze geschlossen ist*
- oder wenn der Betrieb aller Montafoner Bergbahnen auf Grund einer Corona-bedingten Verordnung zur Gänze eingestellt werden muss*.
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